Amtliche Bekanntmachung der Gemeinde Gorxheimertal zur Kommunalwahl 2016:
Gemeindevertretung Gorxheimertal
hier: Ausscheiden eines gewählten Vertreters und Nachrücken des nächsten noch nicht berufenen Bewerbers
Gemäß § 34 Absatz 3 des Kommunalwahlgesetzes (KWG) in der aktuellen Fassung stelle ich hiermit fest, dass
Frau Eva Westphal, Zum Jähen Rain 13, 69517 Gorxheimertal
(Wahlvorschlag CDU)
ihr Mandat als Gemeindevertreterin niedergelegt hat.
Ich stelle fest, dass
Frau Gabriele Pistor, Schillerstraße 1, 69517 Gorxheimertal
als nächste noch nicht berufene Bewerberin des Wahlvorschlags der CDU in die Gemeindevertretung der Gemeinde Gorxheimertal nachrückt.
Gegen diese Feststellung kann jeder Wahlberechtigte des Wahlkreises Gorxheimertal binnen einer Ausschlussfrist von zwei Wochen nach der öffentlichen Bekanntmachung Einspruch erheben. Der Einspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei dem Wahlleiter einzureichen und innerhalb der Einspruchsfrist im Einzelnen zu begründen. Der Einspruch eines Wahlberechtigten, der nicht die Verletzung eigener Rechte geltend macht, ist nur zulässig, wenn ihn eins vom 100 der Wahlberechtigten unterstützen.
Gorxheimertal, 16.11.2018
Gemeindewahlleiter
Udo Zink