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Ortsgericht

In Hessen verfügt jede Gemeinde über ein Ortsgericht. Die Ortsgerichte sind aufsichtsrechtlich in die Behördenorganisation der hessischen Landesverwaltung, in diesem Fall der Justizverwaltung, eingebunden. Sie haben den Status von Hilfsbehörden der Justiz. Dem jeweiligen Amtsgericht obliegt die Dienstaufsicht über das Ortsgericht.

 

 

Für jedes Ortsgericht werden eine Ortsgerichtsvorsteherin/ein Ortsgerichtsvorsteher und mindestens 4 Ortsgerichtsschöffinnen bzw. Ortsgerichtsschöffen bestellt. Der Direktor des Amtsgerichtes ernennt die Ortsgerichtsmitglieder auf Vorschlag der Gemeinde, nach erfolgter Abstimmung in der Gemeindevertretung. Die Amtszeit beträgt 10 Jahre.

Ortsgerichtsmitglieder dürften in der Regel nur innerhalb ihres Amtsbezirkes tätig werden. Das Ortsgericht führt ein eigenes Dienstsiegel des Landes Hessen. Kontaktaufnahme zum Ortsgericht erfolgt über die Gemeindeverwaltung.

 

Aufgaben des Ortsgerichtes:

Die Aufgaben sind im Ortsgerichtsgesetz festgelegt und abschließend aufgezählt:

– Beglaubigungen von Unterschriften und Abschriften

– Erteilung der Sterbefallsanzeige an das Amtsgericht

– Sicherung des Nachlasses

– Mitwirkung des Ortsgerichtes bei Festsetzung und Erhaltung von Grundstücksgrenzen

– Schätzungen (Antragsformular zur Ortsgerichtsschätzung)

 

 

Mitglieder Ortsgericht Gorxheimertal:

 

Ortsgerichtsvorsteher Bürgermeister Uwe Spitzer
stellvertr. Ortsgerichtsvorsteher Andreas Michael
Ortsgerichtsschöffe Klaus Ackermann
Ortsgerichtsschöffe Hartmut Westphal
Ortsgerichtsschöffe Robert Knapp

 

Geschäftsadresse:

Rathaus

Siedlungsstraße 35

69517 Gorxheimertal

Tel. 06201/2949-0

 

Eine Informationsbroschüre zum Thema Ortsgericht kann auf der Hompage des Hessischen Justizministeriums heruntergeladen werden.

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