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Schöffenwahl Wahlperiode 2024-2028

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Gorxheimertal hat in ihrer Sitzung am 23.05.2023 die Vorschlagsliste zur Wahl der Schöffen für die Wahlperiode 2024 - 2028 beschlossen. 

 

Die Liste der Personen, die zum Amt eines Schöffen berufen werden können, liegt in der Zeit vom 30.05.2023 bis einschließlich 07.06.2023, während der Dienststudnden, bei der Gemeindeverwaltung Gorxheimertal, Siedlungsstraße 35, 69517 Gorxheimertal, Zimmer 24, zur Einsicht offen. 

 

Gegen die Vorschlagsliste kann binnen einer Woche, gerechnet vom Ende der Auslegungsfrist, schriftlich oder zu Protokoll mit der Begründung Einspruch erhoben werden, dass in die Vorschlagsliste Personen aufgenommen seien, die nach § 32 Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) nicht aufgenommen werden durfren oder nach §§ 33, 34 GVG nicht aufgenommen werden sollten (§ 37 GVG).

 

Die amtliche Bekanntmachung finden Sie hier.