Die Gemeinde Gorxheimertal befindet sich nach positiven Tests auf Afrikanische Schweinepest im Kreis Bergstraße sowie im angrenzenden baden-württembergischen Gebiet in der sogenannten Sperrzone II, der infizierten Zone.
Daher gelten ab sofort entsprechend der Allgemeinverfügung des Kreises Bergstraße auch allgemeine Maßnahmen für den Aufenthalt in Feld und Flur. Bei Verstößen sind Bußgelder vorgesehen.
Es sind u.a. folgende Maßnahmen zu beachten:
- Leinenpflicht für Hunde,
- Radfahren, Reiten, Fußgängerkehr und das Fahren mit Krankenfahrstühlen ist nur auf befestigten Waldwegen oder entsprechend gekennzeichneten Wegen gestattet. Es gilt somit die Wegepflicht in Feld und Flur. Das Verlassen befestigter Wege ist auch für das Sammeln von Früchten, Beeren und Pilzen verboten.
- Geocaching und andere Formen der Schnitzeljagd sind im gesamten Gebiet verboten.
- und Weitere.
Die Allgemeinverfügung des Kreises Bergstraße sowie weitere Informationen zu diesem Thema mit einer detaillierte Auflistung der Bestimmungen und Maßnahmen finden Sie unter folgendem Link: