Bebauungsplan "Am Hofacker"
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Gorxheimertal hat in ihrer Sitzung am 28.02.2023 die Aufstellung des Bebauungsplans „Am Hofacker“ beschlossen. Der Aufstellungsbeschluss wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekannt gemacht.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplans „Am Hofacker“ weist eine Größe von rund 2.010 m² auf und wird begrenzt:
- im Norden durch die südliche Grenze des Flurstücks 21/6
- im Westen durch die östliche Grenze des Flurstücks 25.
- im Süden durch die nördliche Grenze des Flurstücks 16/3.
- im Osten durch die westlichen Grenzen der Flurstücke 22/1, 22/2, 26/4 (Kunzenbacher Straße) und 21/2.
In gleicher Sitzung wurde die Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB beschlossen. Verfahrensunterlagen
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Klarstellungs- und Ergänzungssatzung "Im alten Klingen"
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Gorxheimertal hat in ihrer Sitzung am 13.12.2022 die Aufstellung der Klarstellungs- und Ergänzungssatzung „Im alten Klingen“ beschlossen. Der Aufstellungsbeschluss wird hiermit bekanntgemacht.
Der räumliche Geltungsbereich der Klarstellungs- und Ergänzungssatzung weist eine Größe von rund 2.030 m² auf. Die Klarstellungs- und Ergänzungssatzung umfasst eine Teilfläche des Flurstücks 43/3.
In gleicher Sitzung wurde die Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie das Einholen der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB beschlossen. Verfahrensunterlagen
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Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Am Wiegert“
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Gorxheimertal hat am 15.11.2022 die Auslegung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Am Wiegert“ für die Flurstücke Flur 2 Nr. 10/24 und 10/25 in der Straße Am Wiegert, Gemarkung Gorxheim, gemäß § 2 Abs. 1 BauGB beschlossen. Der Auslegungsbeschluss wird hiermit bekanntgemacht.
In gleicher Sitzung wurde die Durchführung der Öffentlichkeitsbeteiligung zum Bebauungsplanentwurf gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie das Einholen der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB beschlossen. Verfahrensunterlagen
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