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Abwasserbeseitigung

 

 

Abwasserverband und Gemeinde

Der Hauptsammler wird vom Abwasserverband Grundelbachtal betrieben. Diesem gehören als Mitglieder an: Gemeinde Gorxheimertal und Gemeinde Birkenau mit dem Ortsteil Buchklingen.
Die Verbandsanlagen befördern auch das Abwasser aus Oberflockenbach, Steinklingen und Wünschmichelbach. Die Weiterleitung des Abwassers erfolgt zur Kläranlage des Abwasserverbandes Bergstraße mit Sitz in Weinheim. In dessen Beschlussgremium hat der Abwasserverband Grundelbachtal Sitz und Stimme. Neben dem Verbandskanal des Abwasserverbandes, ca. 8 km Länge, durchzieht die Gemeinde ein örtliches Kanalnetz von über 16 km Länge. Für Letzteres ist ausschließlich die Gemeinde zuständig.

Der Abwasserverband Grundelbachtal konnte im Jahr 2015 sein 50-jähriges Bestehen feiern. Zu diesem Anlass wurde eine Dokumentation erstellt.

 

Dokumentation 50 Jahre Abwasserverband
 

Der Abwasserverband wurde am 16. Juli 1965 durch Landrat Dr. Lommel in Birkenau gegründet.
Mitglieder im Abwasserverband sind die Gemeinde Gorxheimertal und die Gemeinde Birkenau, aus deren Ortsteil Buchklingen die Abwässer neben denen aus Gorxheimertal, über das gemeinsame Verbandsnetz abgeleitet werden. Der Verbandsanteil teilt sich auf rund 95 Prozent Gorxheimertal und circa fünf Prozent Birkenau auf.
Der Hauptsammler wird vom Abwasserverband Grundelbachtal betrieben. Die Verbandsanlagen befördern auch das Abwasser aus Oberflockenbach, Steinklingen und Wünschmichelbach.
Die Weiterleitung des Abwassers erfolgt zur Kläranlage des Abwasserverbandes Bergstraße mit Sitz in Weinheim. In dessen Beschlussgremium hat der Abwasserverband Grundelbachtal Sitz und Stimme.
Neben dem Verbandskanal des Abwasserverbandes, der rund acht Kilometer lang ist, durchzieht die Gemeinde Gorxheimertal ein örtliches Kanalnetz von über 16 Kilometern Länge. Für Letzteres ist ausschließlich die Gemeinde zuständig.
 

Die Kläranlage des Abwasserverbandes Bergstraße bittet um Aufmerksamkeit: In die Toilette gehört nur das, was aus Ihnen herauskommt und normales Toilettenpapier! (Information der Kläranlage zum downloaden, pdf-Datei)

 

Eigenkontrollverordnung

Die Verordnung schreibt den Kommunen die regelmäßige Überprüfung ihres Abwassernetzes vor. Die Anlagen müssen dabei auch auf Dichtigkeit geprüft werden, damit kein Abwasser in das Erdreich gelangt. Diese Regelung ist grundsätzlich auch für die privaten Hauseigentümer vorgesehen, allerdings hat das hessische Umweltministerium im März 2012 die in der EKVO vorgesehenen Regelungen zur Dichtheitsprüfung privater Hausanschlüsse bis auf weiteres ausgesetzt.

 

Bereits 1995 wurde die erste Befahrung des gesamten Kanalnetztes durchgeführt und im Anschluss daran die vorhandenen Schäden sukzessive nach Priorität abgearbeitet.

 

Im Jahr 2007 erfolgte die zweite Untersuchungsrunde im Rahmen der Eigenkontrollverordnung. Diese Untersuchungen sind gesetzlich vorgeschrieben. In deren Rahmen wird der bauliche Zustand der Kanäle ermittelt und in verschiedene Schadensklassen eingeteilt. Je nach Priorität sind diese dann entsprechend zu sanieren. In der Folge überwacht das Regierungspräsidium die Ausführung der notwendigen Sanierungsmaßnahmen.

 

Nach detaillierter Analyse des Schadensausmaßes im Jahr 2008 wurde im Jahr 2009 mit den Sanierungsmaßnahmen begonnen, die bis dato andauern. Allein für die beiden Schadensklassen mit der höchsten Sanierungspriorität belaufen sich die Sanierungsaufwendungen auf ca. 2,3 Millionen €. Ein Großteil der erforderlichen Sanierungsarbeiten in diesen beiden Schadensklassen ist inzwischen abgeschlossen. Die nächste Befahrung der Hauptkanäle muss im Jahr 2023 erfolgen.

 


 

Niederschlagswassergebühr

Mit dem Jahr 2012 wurde gemäß den gesetzlich verpflichtenden Vorgaben die Niederschlagswassergebühr eingeführt.

Die Gebühr für das Abwasser wird nicht mehr ausschließlich über das Schmutzwasser ermittelt, vielmehr fließt auch die Niederschlagswassermenge in die Berechnung mit ein.

 

Gebührensätze seit 2012:
Abwassergebühr: 2,50 €/m³ Trinkwasser
Niederschlagswassergebühr: 0,73 €/m² versiegelte Fläche

 
  

Informationsblatt zur Niederschlagswassergebühr

 

 

Die gebührenpflichtigen Grundstückseigentümer sind aufgefordert alle baulichen Veränderungen an ihren Grundstücken, die sich auf die Niederschlagswassergebühr auswirken könnten, so zum Beispiel die Bebauung oder Versiegelung zusätzlicher Flächen, aber auch die Entsiegelung von Flächen, unverzüglich der Gemeinde, Bauamt, mitzuteilen.

 

 


PDF-Datei Antrag zur Niederschlagswassergebühr (Antrag zum Ausdrucken und Ausfüllen)
PDF-Datei Antrag zur Niederschlagswassergebühr (Antrag zum online Ausfüllen)

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