Der Bau des eigenen Wohnhauses ist für viele Bauherren im Leben eine einmalige Sache. Da hier die Routine fehlt und zudem sehr viel Geld dahinter steckt, stehen viele Fragen im Raum. Nachfolgend sind daher für den Bauherren und dessen Planer allgemeine Informationen, die den Ablauf etwas erleichtern sollen.
Bauantragsverfahren |
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Erläuterungen zum Ablauf des Bauantragsverfahrens |
Behörden und Institutionen |
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Kontaktdaten zu am Bau beteiligten Behörden und Institutionen |
Versorgungsunternehmen & Hausanschlüsse |
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Informationen und Kontaktdaten zu den Versorgern, da zum Anschluss des Hauses an das öffentliche Versorgungsnetz verschieden Anträge zu stellen und mit den jeweiligen Versorgungsunternehmen abzustimmen sind. |
Teilungsgenehmigung | |
Merkblatt "Hinweise und Erläuterungen zur Teilungsgenehmigung und Unbedenklichkeitsbescheinigung nach § 7 HBO" |
Im Liegenschaftskataster werden alle Grundstücke und Gebäude flächendeckend und aktuell nachgewiesen. Hieraus entsteht auch für die Gebäudeeigentümer/-innen die Pflicht zur Gebäudeeinmessung.
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Gebührensplitting |
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Mit dem Jahr 2012 wurde gemäß den gesetzlich verpflichtenden Vorgaben die Niederschlagswassergebühr eingeführt. Die Gebühr für das Abwasser wird nicht mehr ausschließlich über das Schmutzwasser ermittelt, vielmehr fließt auch die Niederschlagswassermenge in die Berechnung mit ein. In einem Informationsblatt wird ausführlich über die neue Niederschlagswassergebühr informiert.
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Energieberatung und Zuschüsse |
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Bei Neubauten und Umbauten empfiehlt es sich immer eine Energieberatung hinzuzuziehen. Zudem lohnt sich oft auch ein Blick auf mögliche Fördermöglichkeiten. Dieses Angebot erhalten Sie bei der Energieagentur der Wirtschaftsförderung Bergstraße. Dort können Sie sich entsprechend beraten lassen. |
Sondernutzung von öffentlichen Flächen | |
Während der Bauphase wird oftmals öffentlicher Verkehrsraum benötigt, um einen Baukran, ein Gerüst oder eine Schuttmulde aufzustellen bzw. Baumaterial zu lagern. Hierzu sind entsprechende Sondernutzungserlaubnisse einzuholen. |