Die Lage der Grabfelder bzw. Standorte der Grabstätten können dem Lageplan entnommen werden.
Informationen für Steinmetze
Für das Erstellen eines Grabmals, einer Grabeinfassung, einer Abschlusstafel oder eines Holzkreuzes ist ein Antrag auf Genehmigung bei der Friedhofsverwaltung zu stellen.
Die Friedhofswege sind nur zum Befahren von Transport- und Lieferwagen ausgelegt. Daher ist eine Beschränkung auf 3,5 Tonnen notwendig.
Der Erdaushub, der bei Tätigkeiten wie z.B. einer Grabeinfassung anfällt, sollte ordnungsgemäß auf den dortigen Lagerplatz am Friedhof gelagert oder abtransportiert werden.
Aufgrund der besonderen Hanglage auf dem Friedhof wird auf den
Regelplan für die Grabeinfassungen hingewiesen. Die Grabeinfassungen müssen den darin enthaltenen Vorgaben in jedem Fall entsprechen. Neuerrichtete Grabeinfassungen werden von der Gemeinde abgenommen. Bei wiederholten Verstößen gegen die Vorgaben behält sich die Gemeinde vor, die Genehmigung für die Errichtung von Grabanlagen zu entziehen.
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