Team Netzanschluss |
e-netz Südhessen GmbH & Co. KG Dornheimer Weg 24 64293 Darmstadt Tel. 06151 701-6060 |
Planauskunft
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Sie wollen anbauen oder planen größere Erdbewegungen auf Ihrem Grundstück? Dann ist es gut zu wissen, wo genau Versorgungsleitungen im Erdreich liegen. Mit der Online-Planauskunft der e-netz Südhessen können Sie Ihre Planauskunft nach erfolgtreicher Registrierung entsprechend der Anleitung einholen. |
Netzanschluss |
Stadtwerke Weinheim GmbH Breitwieserweg 5 69469 Weinheim Telefon: +49 (0)62 01/1 06-171 |
Planauskunft |
Anfragen an das Zeichenbüro: Tel.: 06201 / 106-136 E-Mail: planauskunft@sww.de
Planauskunft ist Pflicht: Bei Tiefbauarbeiten im Bereich von Versorgungsleitungen und Stromkabel hat zwingend eine Planauskunft über das Zeichenbüro der Stadtwerke Weinheim zu erfolgen. Die Anfrage muss mindestens 1 Woche vor der Baumaßnahme in schriftlicher Form mitgeteilt werden. |
Beachten Sie:
Die Erkundigungspflicht ist die wichtigste Voraussetzung für das sichere Arbeiten an Versorgungsleitungen und Stromkabel, einschließlich an Hausanschlussleitungen!
Die Planauskunft bezieht sich immer auf die aktuelle, unmittelbar anstehende Baumaßnahme und ist in der Regel 4 Wochen gültig.
Leitungsschutzanweisung: Im Merkblatt wird auf die wesentlichen Pflichten des Bauausführenden Bezug genommen und diesem konkrete Handlungsanweisungen zur Ausübung der Arbeiten und zum Verhalten bei Beschädigung einer Versorgungsleitung zu geben.
Kanalanschluss |
Gemeindeverwaltung Gorxheimertal Siedlungsstraße 35 69517 Gorxheimertal
Damit ein Anschluss an das öffentliche Kanalnetz erfolgen kann, ist ein Antrag bei der Gemeinde Gorxheimertal zu stellen. Nach Erhalt der Anschlussgenehmigung muss eine Fachfirma den Anschluss herstellen. Vor dem Verfüllen des Leitungsgrabens muss eine Abnahme beim Bauamt der Gemeinde Gorxheimertal beantragt werden. Nach erfolgter Abnahme bekommt der Bauherr eine Einleitgenehmigung und darf sein Abwasser der Kanalisation zuführen.
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Planauskunft |
Informationen und Pläne zum Kanalnetz erhalten Sie ebenfalls beim Bauamt der Gemeinde. |